Kinderschutzkonzept

Der Brandenburgische Volleyball Verband e.V. (BVV) mit seinen Mitgliedsvereinen übernimmt Verantwortung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Die Organisationen sind sich dabei ihrer hohen Verantwortung bewusst: Sorge zu tragen für den Kinder- und Jugendschutz.

Die Vereine orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz) durch den Einsatz geeigneter Personen in der Kinder und Jugendbetreuung. 

Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist für Stützpunkttrainer und Honorartrainer im Nachwuchsleistungssport sowie für alle Betreuer von Jugend- und Sportreisen, Ferienfreizeiten, Bildungsmaßnahmen und Projekten mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Maßnahmen des BVV und der Brandenburgischen Volleyballjugend (BVJ)
obligatorisch.

Der vertrauens- und würdevolle Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.

Der BVV hat eine Vertrauensperson als Ansprechpartner für Anfragen aller Art – sowohl für die Kinder und Jugendlichen, als auch für Vereine und Betreuer - bestimmt und vermittelt auf Wunsch fachliche Beratungsstellen.

Um die Vereine bei der Prävention zu unterstützen, bieten der Landessportbund Brandenburg, die Brandenburgische Sportjugend und die Europäische Sportakademie Land Brandenburg weiterhin zusätzlich zur Übungsleiter-Ausbildung und Juleica
themenbezogene Fortbildungsmodule an.

Der BVV empfiehlt allen Mitgliedsvereinen zur Umsetzung eines effektiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen, zur Minderung eigener Risiken und Imageschäden sowie als Qualitätsmerkmal:

  •  sich von allen haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitern, die in ihrer Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen haben, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu lassen,
  • die Führungszeugnisse regelmäßig zu aktualisieren,
  • ein Vereinskonzept mit Aussagen zu folgenden Punkten zu erstellen:
    • Bekennnis zum Kinderschutz
    • Benennung eines Ansprechpartners
    • Verfahren im Verdachtsfall, Hinzuziehung eines Fachdienstes
    • Fortbildungen zum Thema
    • Erweitertes Führungszeugnis.

Die Bestimmungen, Aktivitäten und Empfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz sind auf den Internetseiten LSB bei der Brandenburgischen Sportjugend veröffentlicht.

Cottbus, 02.03.2022

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Kinderschutzbeauftragter

Rainer Moldenhauer
Geschäftsführer BVV

Telefon: 0355 472894
Handy: 0174 9421714
E-Mail: info@bvv-online.de