Wird eine Schiedsrichter-Lizenz in einem anderen Landesverband erworben oder eine bestehende Schiedsrichter-Lizenz in einem anderen Landesverband verlängert, so muss die Lizenz zwingend dem Landesschiedsrichterwart Brandenburg zur Registrierung vorgelegt werden. Dazu reicht das Einsenden eines Bildes der Schiedsrichter-Lizenz per E-Mail.
Die Schiedsrichter-Lizenzen werden mit der Registrierung in SAMS für den Spielbetrieb des BVV anerkannt.
Achtung: Eine nicht im Brandenburg-SAMS registrierte Lizenz gilt als NICHT gültig. Dann droht Strafgebühr gemäß LSO Punkt 15.
veröffentlicht am Mittwoch, 11. September 2019 um 00:00; erstellt von Hein, Christian
letzte Änderung: 25.02.21 11:04