Die organisatorische Anmeldung eines Lehrgangs (Präsenz oder Online) erfolgt über das Organisationsteam für Schiedsrichter-Lehrgänge bestehend aus dem Landesschiedsrichterwart (Ronny Ackermann) sowie den Lehrwarten Michael Cieslack und Alexander Dames. Das Organisationsteam ist unter der gemeinsamen E-Mail-Adresse: schiedsrichter-lehrgaenge[at]bvv-online.de erreichbar. Bei Präsenz-Lehrgängen muss immer ein Seminarraum UND eine Sporthalle zur Verfügung stehen.
Folgende Informationen sind für die Anmeldung notwendig:
- Wunsch-Termin und Ort des Lehrgangs;
- mögliche Teilnehmeranzahl (Kapazität des Lehrgangs);
- in Corona-Zeiten: schriftliche Bestätigung der Gemeinde, dass ein Präsenz-Lehrgang durchgeführt werden darf (inkl. Nennung der Bedingungen und Auflagen);
Online-Anmeldung der Teilnehmer:
Die Teilnehmer-Anmeldung zu einem Schiedsrichterlehrgang erfolgt online via SAMS. Die angebotenen Schiedsrichterlehrgänge werden in SAMS veröffentlicht, sodass jedes Vereinsmitglied / jeder Vereinsfunktionär diese Termine einsehen und sich online anmelden kann (entweder der Teilnehmer selbst oder der Vereinsfunktionär für sein/seine Mitglied/er).
Externe Teilnehmer (Teilnehmer von Nicht-Mitgliedsvereinen des BVV oder aus anderen Landesverbänden) können das Lehrgangs- und Ausbildungsangebot auf www.bvv-online.de einsehen. Zur Anmeldung müssen sich externe Teilnehmer im BVV-SAMS registrieren (bbvv.sams-server.de/ma) und nehmen anschließend über ihren SAMS-Account die Anmeldung vor.
ACHTUNG: Teilnehmer aus dem Landesverband Berlin müssen vor der Anmeldung mit dem Berliner Landesschiedsrichterwart Rücksprache halten, ob eine Teilnahme an einem Schiedsrichter-Lehrgang in Brandenburg möglich ist.
Anmelden von Teilnehmern nach Ablauf der Anmeldefrist:
Eine Online-Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist wird mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 5,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt wird.
Eine Teilnahme am Lehrgang ohne vorherige Online-Anmeldung ist möglich, wenn die Platzkapazitäten vor Ort es zulassen (die Entscheidung obliegt dem Lehrgangsleiter). Dadurch entsteht ein Verwaltungsmehraufwand, der mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 5,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt wird.
Abmelden von Teilnehmern vom Lehrgang:
Eine Online-Abmeldung vom Schiedsrichterlehrgang ist bis zum Erreichen der Anmeldefrist kostenfrei.
Ein (unentschuldigtes) Abmelden nach Ablauf der Anmeldefrist oder ein (unentschuldigtes) Nicht-Erscheinen zum Lehrgang verursacht einen Verwaltungsmehraufwand und wird mit der Hälfte der jeweiligen Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt. Etwaige Nachweise, die ein Abmelden oder eine Nicht-Teilnahme begründen, sind vom Teilnehmer oder vom Verein des Teilnehmers unaufgefordert bei der Geschäftsstelle bis spätestens 3 Tage nach dem Lehrgang einzureichen.
Rechnungsstellung:
Eine Vorabzahlung der Lehrgangsgebühren ist nicht mehr erforderlich.
Eine Barzahlung vor Ort ist ausgeschlossen.
Für jeden Teilnehmer eines Schiedsrichterlehrgangs wird nach dem jeweiligen Lehrgang von der Geschäftsstelle eine Rechnung via SAMS erstellt und dem anmeldenden Verein bzw. dem anmeldenden Teilnehmer zugestellt. Nehmen mehrere Teilnehmer eines Vereins an einem Schiedsrichterlehrgang teil, wird eine Gesamtrechnung erstellt, auf der alle einzelnen Teilnehmer dezidiert aufgelistet werden (zur etwaigen internen Weiterberechnung der Kosten innerhalb des Vereins).
Externe Teilnehmer erhalten nach der Teilnahme eine Einzelrechnung.
veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2019 um 23:55; erstellt von Hein, Christian
letzte Änderung: 25.02.21 11:03